Grids
Grid 66 / 33
Ihr Draht zu uns
Sie sind Architekt, Ingenieur, Energieberater oder Handwerker und haben Fragen zu EnEV, Energieausweis, Bilanzierung, individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) o. ä.?
Rufen Sie uns an:
Odette Tubies / Peter Pannier / Simon Becker
Mo 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mi & Do 10.00 bis 12.00 Uhr
Hotline: 030-66 777-881
Oder schreiben Sie uns eine Nachricht per Kontaktformular oder per E-Mail an .
Container 33/66
Text
Für Heiztechnik im Bestand gibt es ein nationales, verpflichtendes Effizienzlabel. Das Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen wurde bereits imJanuar 2016 ergänzend zum EU-Label für Neugeräte auf nationaler Ebene eingeführt. Grundlage bildete hierbei das Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG). Dabei wurde die Kennzeichnungspflicht 2016 zunächst noch auf freiwilliger Basis durchgeführt, seit 2017 ist sie verpflichtend.
Hiervon betroffen sind die Raumheizgeräte, sofern alle folgenden Bedingungen zutreffen:
- Mindestalter von 15 Jahren
- Bis zu 400 kW Nennwärmeleistung
- Wärmeversorgung mit einer wassergeführten Zentralheizungsanlage
- Betrieb mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen (ausgenommen sind Bio-Brennstoffe)