3 Das Wichtigste in Kürze
Stand: November 20233.1 Grundsatz des iSFP
Die für die Erstellung des iSFP erforderlichen Kennwerte werden über die genormten und gültigen Bilanzierungsverfahren des Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) berechnet. Die Eingabe und die Berechnung erfolgen mithilfe einer Bilanzierungssoftware. Es werden die erfassten Bilanz- und Projektdaten genutzt und über eine Schnittstelle zur Formatierung und Darstellung an die Druckapplikation übergeben. Zahlreiche Hersteller von Bilanzierungssoftware haben die Methodik des iSFP und die Schnittstelle zur Druckapplikation in ihre Softwareprodukte integriert. Die Berechnungsergebnisse werden durch individuelle Empfehlungen und Erläuterungen des erstellenden Energieberatenden ergänzt. Dies kann, je nach Software, bereits innerhalb der Bilanzierungssoftware erfolgen oder durch Eintrag in dem dafür vorgesehenen Bereich innerhalb der Druckapplikation. Textvorlagen sollten individuell und zutreffend angepasst werden.
Die gute Verständlichkeit des iSFP begründet sich in der visuellen Darstellung der Berechnungsergebnisse. Die Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes und der Anlagentechnik wird farblich als formatierte Piktogramme, Linien oder Muster dargestellt. Damit wird den Hauseigentümern übersichtlich und verständlich gezeigt, wie sich Maßnahmen am und im Gebäude auf die Energieeffizienz auswirken.
Das Farbsystem ist von Dunkelgrün bis Dunkelrot aufgebaut. Dabei entspricht Dunkelgrün der besten und Dunkelrot der schlechtesten Effizienzklasse im iSFP. Dazwischen liegen bis zu sieben Farbabstufungen für die dazwischenliegenden Effizienzklassen.
Für die Erfassung aller Berechnungsdaten zur Bilanzierung des Gebäudes und die Erstellung der Sanierungsvorschläge benötigen Energieberatende eine zugelassene Bilanzierungssoftware. Die Auswertung und die Zuordnung der Berechnungsergebnisse in das Farbsystem erfolgen in der iSFP-Druckapplikation. Die Schnittstelle zur Druckapplikation muss in der Bilanzierungssoftware integriert sein.
Die implementierte Schnittstelle ermöglicht es Energieberatenden, die berechneten Projekt- und Bilanzdaten an die Druckapplikation zu übergeben. Der iSFP kann dann innerhalb der Druckapplikation vervollständigt, individualisiert, fertiggestellt und als PDF-Datei ausgegeben werden.
Der iSFP besteht aus zwei Dokumenten, die den Beratungsempfängern übergeben werden: dem Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“ und dem Dokument „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Diese werden im folgenden Kapitel näher beschrieben. Beide Dokumente gehören zusammen und müssen untereinander schlüssig und widerspruchsfrei sein.
3.2 Inhalte des iSFP
Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“
Das Dokument enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen. Es bietet den Hauseigentümern eine Übersicht über den energetischen Zustand ihres Hauses, über die geplanten Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungen sowie über Kosten, Einsparungen und Fördermittel. Es gibt Empfehlungen für die nächsten Handlungsschritte und Tipps zum Nutzerverhalten. In diesem Dokument befindet sich auch das Kernstück des iSFP: die Fahrplanseite. Auf dieser Seite sind der Istzustand und die empfohlenen Maßnahmen zusammenfassend grafisch dargestellt.
Dokument „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“
In der Umsetzungshilfe werden die einzelnen Maßnahmenpakete und die einzelnen Sanierungskomponenten, die sie enthalten, detailliert beschrieben. Die energetischen Verbesserungen werden farbig dargestellt. Im Fall einer Gesamtsanierung in einem Zug werden keine Pakete gebildet, jedoch wird trotzdem die energetische Veränderung durch die Effizienzmaßnahmen sichtbar gemacht und alle Sanierungskomponenten werden einzeln beschrieben.
Die Umsetzungshilfe enthält umfangreiche Empfehlungen und Hinweise zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Umfang der Umsetzungshilfe variiert je nach Sanierungsvorhaben. Nach der detaillierten Beschreibung der einzelnen Maßnahmenpakete werden auf den abschließenden Seiten in der technischen Dokumentation alle energetisch relevanten Gebäudedaten für den Istzustand und den Zielzustand sowie im Fall einer Schritt-für-Schritt-Sanierung für jedes einzelne Maßnahmenpaket zusammenfassend aufgeführt. Haben Sie alle Freitextfelder zur Beschreibung der Bauteile und der Anlagentechnik sowie des individuellen Nutzerverhaltens ausgefüllt und Fotos aller Gebäudeansichten eingefügt, so entspricht die Datenaufnahme hinsichtlich des Umfangs den Anforderungen der (zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen) Richtlinie für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA). Hinweise zu den Dokumenten finden Sie in Kapitel 8.
Die Umsetzungshilfe soll die Hauseigentümer befähigen, mit den an der Sanierung beteiligten Akteuren qualifiziert zu kommunizieren. Sie ersetzt jedoch keine detaillierte, ausführungsreife Planung, sondern veranschaulicht das Ziel und dient daher als Hilfestellung und Vorbereitung für die Ausführungsplanung.
3.3 Vorgehensweise bei der Erstellung
Für die Erstellung des iSFP bietet sich in der Regel der folgende Ablauf an:
- Erstes Beratungsgespräch und Datenaufnahme vor Ort
- Erfassung des energetischen Istzustands
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Festlegung und Abstimmung der individuellen Sanierungsschritte und des Sanierungsziels mit den Hauseigentümern
- Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans
- Ausdruck und Übergabe an die Hauseigentümer
- Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
Sie können hinsichtlich der Reihenfolge individuell von diesem Schema abweichen; die Anforderungen an die Datenerhebung gemäß der Richtlinie für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen jedoch stets eingehalten werden. Für die Ermittlung der energetischen Kennwerte des Gebäudes sind die Berechnungsmethoden und die Standardparameter gemäß GEG 2020, den darin zitierten Normen und der Liste Technische FAQ der BEG verbindlich.
🔔 Hinweis
Die Druckapplikation und der iSFP nehmen keinen Einfluss auf die Bilanzierungsvorschriften, sondern beschränken sich auf die Nutzung der Bilanzierungswerte und -ergebnisse zum Zweck der Darstellung und Beratung.
3.4 Verantwortlichkeiten, Umfang und Abgrenzung
Es liegt in der Verantwortung der Energieberater, die Daten mit ausreichend hoher Genauigkeit vor Ort zu ermitteln und als Grundlage für alle Berechnungen zu verwenden. Eine fundierte Ausbildung und umfangreiches Wissen und Kenntnisse der Ersteller sowohl zur Datenaufnahme, Bilanzierung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen als auch zu den aktuellen Förderprogrammen werden vorausgesetzt.
🔔 Hinweis
Achten Sie bei der Bilanzierung darauf, dass Sie die aktuell gültigen und anerkannten Regeln der Technik, Richtlinien, Rechenverfahren und Parameter anwenden. Zugrunde zu legen sind die jeweils aktuellen Beratungs- und Förderrichtlinien des BAFA und der KfW. Die Liste der technischen FAQ der BEG sind zu beachten und anzuwenden ebenso eventuell weitere aktuelle Vorgaben. Die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie deren Technische Mindestanforderungen (TMA) hinsichtlich Datenerhebung und Nachweisführung müssen sichergestellt werden, damit später ein Förderantrag gestellt werden kann.
Der iSFP dient der einheitlichen Darstellung der Beratungsergebnisse, er ersetzt jedoch keine Detail- oder Ausführungsplanungen. Hierfür sind die entsprechenden Sachverständigen durch die Hauseigentümer gesondert zu beauftragen. Auch Planungsleistungen wie Heizlastberechnungen, Lüftungskonzept oder Wärmebrückenkonzept, die zur Vorbereitung der fachgerechten Umsetzung der energetischen Maßnahmen notwendig sind, sind nicht Bestandteil des iSFP.
Es ist wichtig, dass Sie als Erstellerin oder Ersteller des iSFP die Hauseigentümer darauf hinweisen, mit welchen weiteren Leistungen sie Sie oder weitere Sachverständige noch beauftragen sollten, um den Gesamtumfang der Sanierungsmaßnahmen und eventueller vorbereitender Maßnahmen besser eingrenzen zu können. Das trifft insbesondere dann zu, wenn Sie bei der Datenaufnahme Aspekte feststellen, die darauf hindeuten, dass wahrscheinlich Schwachstellen vorliegen oder erfahrungsgemäß auftreten könnten, die eine qualitative Umsetzung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen möglicherweise beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls wichtig, die Eigentümer auf eventuell anfallende zusätzliche Kosten hinzuweisen. Eine Ursachenermittlung, ein Schadensgutachten oder die Instandsetzungsplanung gehören nicht zum Umfang des iSFP.