Bilanzierungsnormen
In Deutschland werden die energetischen Mindestanforderungen an Gebäude im Wesentlichen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Für die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen, z. B. anzuwendende Berechnungsansätze oder Vorgaben zur technischen oder konstruktiven Ausführung, wird allerdings regelmäßig auf DIN-Normen verwiesen.
In § 11 "Mindestwärmeschutz" des Gebäudeenergiegesetzes heißt es beispielsweise: "Bei einem zu errichtenden Gebäude sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder gegen Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2: 2013-02 und DIN 4108-3: 2018-10 erfüllt werden."
Normalerweise sind Normen nicht bindend, ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig. Durch die Zitierung in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung erlangen Normen allerdings Rechtsverbindlichkeit. Die Anwendung der im GEG zitierten Normen ist damit verpflichtend.
Normen im Detail
Das Gebäudeenergiegesetz verweist regelmäßig z.B. auf die Normenreihen DIN V 18599 "Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ sowie DIN 4108 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden". Aber auch andere Normen spielen eine wichtige Rolle bei der Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Häufige Fragen zur DIN V 18599
Die folgende Auflistung enhält die fünf am häufigsten gestellten Fragen zur Anwendung und Auslegung von DIN V 18599:
Antworten auf viele weitere häufig gestellte Fachfragen können im FAQ-Bereich abgerufen werden:
Häufige Fehler bei der Gebäudebilanzierung
Bei vielen Bau- und Sanierungsvorhaben möchte die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer Fördermittel in Anspruch nehmen. Daraus ergeben sich für den Energieberatenden eine Reihe von Aspekten, die bei der Beantragung der Fördermittel und dem Nachweis zu beachten sind. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die KfW haben diese Anforderungen und Festlegungen detailliert zusammengestellt und kommuniziert. Dennoch kommt es im Rahmen geförderter Bau- und Sanierungsmaßnahmen immer wieder zu fehlerhaften Nachweisen und Dokumentationen, die nicht zuletzt die Zuwendungen für den Hauseigentümer in Frage stellen können. Fehler können bereits bei der Datenaufnahme, in der Bilanzierung oder durch Veränderung der Maßnahmen entstehen. Wenn mehrere Abweichungen zusammenkommen, kann beispielsweise das beantragte Effizienzhaus-Niveau gefährdet sein oder nicht erreicht werden.
Downloads und Tools zu Bilanzierungsnormen
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Leitfäden
Energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599
Dieser Leitfaden zur Gebäudebilanzierung nach der novellierten Fassung von DIN V 18599 dient erfahrenen Fachleuten als praxisorientierte Arbeits- und Orientierungshilfe bei der energetischen Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Stand: August 2023 -
Toolbox
Berechnungshilfe für Wohngebäude gemäß GEG 2023
Excel-Tool der Universität Kassel als Berechnungshilfe für das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023.
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Toolbox
EnEV-XL 5.1 – Energetische Bilanzierung von Wohngebäuden
Excel-Tool des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zur energetischen Bilanzierung von Wohngebäuden nach Energieeinsparverordnung (EnEV).