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DIN 4108 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden

Stand: April 2024
Foto, frontaler Blick auf eine mehrstöckige Neubaufassade. Die Hälfte der Fassade ist bereits mit Dämmplatten versehen, die andere Hälfte ist noch im Rohbau.

Die bauaufsichtlich eingeführte Normenreihe DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden" beinhaltet energetische Mindestanforderungen an den sommerlichen und den winterlichen Wärmeschutz von Gebäuden und einzelnen Bauteilen. Diese Normenreihe gehört damit zu den wichtigsten Normen im Bereich des Wärmeschutzes, wobei sie in Teilen von der DIN V 18599 abgelöst wurde.

Die Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen und Energieausweisen nach DIN 4108-6 ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude verpflichtend gemäß der DIN V 18599 zu planen und zu bilanzieren.

Energieausweise, bei denen der Zeitpunkt der Bauantragstellung, des Antrags auf Zustimmung oder der Bauanzeige vor dem 1.1.2024 erfolgte, können auch noch im Bilanzierungsverfahren nach DIN V 4701/4108 erstellt werden, da für diese Fälle das damals geltende Recht (GEG/EnEV) bindend ist.

Die Normenreihe kann grundsätzlich auf alle normal beheizten Aufenthaltsräume in Hochbauten sowie die dazugehörigen Nebenräume angewendet werden. Als normal beheizte Gebäude werden in diesem Zusammenhang Gebäude definiert, die auf Innentemperaturen von über 19 Grad beheizt werden. Hierzu zählen Wohngebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Geschäfts- und Warenhäuser, Gaststätten sowie sonstige Betriebsstätten mit Innentemperaturen von mindestens 19 Grad.

Die Normenreihe DIN 4108  in der aktuellen Fassung besteht aus sieben Normteilen:

  • DIN 4108-2:2013-02: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz (Mindestanforderungen an Wärmedämmung von Bauteilen und Wärmebrücken in Gebäudehülle mit Planungs- und Ausführungshinweisen)
  • DIN 4108-3:2024-03: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung (Randbedingungen für den Feuchteschutznachweis mit Rechenvorschriften für das Glaser-Verfahren / gilt nicht für klimatisierte Wohn- oder wohnähnliche Nutzungen sowie Bauwerksabdichtungen)
  • DIN 4108-4:2020-11: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte (Nennwerte und bauphysikalische Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen für die Berechnung des Wärmeschutzes)
  • DIN 4108-7:2011-1: Luftdichtheit von Gebäuden – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele
  • DIN/TS 4108-8:2022-09: Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden
  • DIN 4108-10:2021-11: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe – Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe (Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe und Einordnung in Anwendungsgebiete mit Produkteigenschaften und Anwendungsbeispielen)
  • DIN 4108-11:2018-11: Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit von Klebeverbindungen mit Klebebändern und Klebemassen zur Herstellung von luftdichten Schichten

sowie einem Beiblatt:

  • DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 – Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele (Prinzipskizzen und Anschlussdetails mit Anforderungen und Randbedingungen für den rechnerischen Nachweis von Wärmebrücken)

Informationen zu weiteren Normen

Foto, frontaler Blick auf die vollständig verglaste Fassade eines Bürogebäudes bei Dunkelheit. In den beleuchteten Räumen sind Einrichtungsgegenstände zu erkennen.

DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden

DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ dient mit ihren 13 Teilen der Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden. Konkret gilt dies für Nutz-, End und Primärenergiebedarf.

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Foto, mehere Kupferleitungen eines Heizungssystems an einer Wand montiert.

DIN V 4701-10 – Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen

Die inzwischen zurückgezogene Vornorm DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen“ diente lange Zeit vor allem der Erstellung öffentlich-rechtlicher Nachweise, wurde diesbezüglich aber von der DIN V 18599 abgelöst.

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Foto, meherere große Lüftungsrohre unterhalb einer stählernen Dachkonstruktion.

Weitere Bilanzierungsnormen

Neben der DIN V 18599 sowie der DIN 4108 sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch weitere Normen für das energetische Bauen und Sanieren relevant.

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