DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden
Stand: April 2024DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ dient mit ihren 13 Teilen der Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden. Konkret gilt dies für Nutz-, End und Primärenergiebedarf.
Entwicklung und Bedeutung
Die Vornormenreihe DIN V 18599 wurde vom Gemeinschaftsausschuss „Energetische Bewertung von Gebäuden“ unter Federführung des DIN-Normenausschusses NABau unter Mitwirkung der Normenausschüsse „Heiz- und Raumlufttechnik“ (NHRS) und „Lichttechnik“ (FNL) im Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet. Die daraus resultierenden technischen Regelungen wurde im Juli 2005 als Vornorm unter dem Titel „Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ veröffentlicht und im Februar 2007 erstmals aktualisiert.
Im Oktober 2009 wurde Teil 100 mit Änderungen der Normteile 1 bis 10 veröffentlicht und im Januar 2010 erfolgte die Erweiterung der Norm um das Beiblatt 1 (Bedarfs-Verbrauchsabgleich). Im April 2011 folgte Teil 11 (Gebäudeautomation) und im April 2017 Teil 12 (Tabellenverfahren für Wohngebäude). Weitere Aktualisierungen der Vornormreihe sind im Oktober 2016 und im September 2018 erschienen. Mit der DIN V 18599 wird die EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Deutschland umgesetzt.
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist die DIN V 18599 für die Energiebedarfsberechnung von Nichtwohngebäuden zu verwenden. Mit der Novelle der EnEV 2009 wurde die Berechnung nach DIN V 18599 für alle Gebäude eingeführt, wobei Nachweise für Wohngebäude weiterhin alternativ noch nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10/12 erstellt werden konnten.
Diese Wahlmöglichkeit beim Berechnungsverfahren für Wohngebäude wurde in das Gebäudenergiegesetz (GEG) übernommen, allerdings zeitlich begrenzt. So galt die verpflichtende Nutzung der DIN V 18599 bis zum 31.12.2023 noch nicht, bis dahin konnten bedarfsorientierte Nachweise für Wohngebäude ohne Kühlung alternativ immer noch gemäß DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 erstellt werden. Für die Berechnung von Effizienzhäusern (BEG) im Rahmen eines Förderantrags galt die Verpflichtung zur Bilanzierung nach DIN V 18599 aber bereits ab dem 01.01.2023.
Nach GEG 2024 ist Anwendung der DIN V 18599 nun für alle Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend. Dies gilt seit dem 01.01.2024 für die Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen und Energieausweisen. Dafür sind die Normfassungen vom September 2018 zu verwenden.
Leitfaden Energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599
Seit dem 01.01.2024 muss gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Berechnung des Energiebedarfs bei Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtend mittels der Norm DIN V 18599 erfolgen. Diese Pflicht betrifft nun auch nicht gekühlte Wohngebäude und gilt damit für alle beheizten Gebäude. Die alternative Berechnungsmöglichkeit nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10/12 ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten.
Der Leitfaden „Energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599“ dient erfahrenen Fachleuten aus Architektur und Ingenieurwesenaus der Energieberatung als auch Neueinsteigerinnen sowie Neueinsteigern als Arbeits- und Orientierungshilfe bei der Bilanzierung von Nichtwohn- und Wohngebäuden. Die zweite, umfassend überarbeitete Auflage bietet neben einer übersichtlicheren Gestaltung und Überarbeitung zahlreicher Grafiken diverse Neuerungen: Hinzu kamen ein Kapitel zu stromerzeugenden Systemen und eines zur Gebäudeautomation, eine detaillierte Beschreibung von Wärmebrücken sowie zusätzliche Informationen zum sommerlichen Wärmeschutz. Insgesamt wurde der Leitfaden auf den neuesten Stand gebracht und an zahlreichen Stellen erweitert.
Die überarbeitete und aktualisierte Version des Leitfadens kann folgend kostenlos heruntergeladen werden.
Energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599
Dieser Leitfaden zur Gebäudebilanzierung nach der novellierten Fassung von DIN V 18599 dient erfahrenen Fachleuten als praxisorientierte Arbeits- und Orientierungshilfe bei der energetischen Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Inhalt und Aufbau
Berechnungen nach DIN V 18599 ermöglichen die ganzheitliche energetische Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neubau und Bestand), wobei alle relevanten Energieströme sowie die Wechselwirkungen zwischen Anlagentechnik, Gebäudehülle und Nutzung berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf eines Gebäudes für dessen energetische Bewertung zu bestimmen. Über die zonenweise Berechnung des Nutzenergiebedarfs wird unter Berücksichtigung der auftretenden Verluste und Gewinne der Endenergiebedarf ermittelt. Dieser dient als Grundlage für die Bestimmung des Primärenergiebedarfs und wird über die entsprechenden Primärenergiefaktoren umgerechnet.
Die aktuelle Vornormenreihe DIN V 18599 vom September 2018 besteht aus 11 Teilen:
- Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
- Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
- Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
- Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
- Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
- Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
- Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
- Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungsanlagen
- Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
- Teil 11: Gebäudeautomation
Hinzu kommen (veröffentlicht als DIN/TS):
- Teil 12: Tabellenverfahren für Wohngebäude (April 2021)
- Teil 13: Tabellenverfahren für Nichtwohngebäude (Oktober 2020)
sowie die Beiblätter:
- Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich (Januar 2010)
- Beiblatt 2: Beschreibung der Anwendung von Kennwerten aus der DIN V 18599 bei Nachweisen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) (Juni 2012)
Die Teile 1, 10 und 11 bilden den Berechnungsrahmen mit Regelungen zur Gesamtbilanz, Zonierung, Begriffen sowie den anzuwendenden Randbedingungen und der Berücksichtigung der Gebäudeautomation in den anderen Normteilen. In den Teilen 2 bis 9 werden die verschiedenen Aspekte der Energieerzeugung und -nutzung im Gebäude behandelt und Berechnungsvorschriften aufgezeigt. Die Ergebnisse der einzelnen Normteile werden teilweise untereinander übergeben und abschließend in der Gesamtbilanz in Teil 1 zusammengefasst. Bei Teil 12 und 13 handelt es sich um vereinfachte Tabellenverfahren für die Bewertung des jährlichen Energieaufwandes von Wohngebäude und Nichtwohngebäuden unter Verwendung der mittleren jährlichen Belastung. Abweichend zu den anderen Normenteilen ist hierbei keine Iteration erforderlich, wodurch die Berechnung erheblich vereinfacht wird.
Häufige Fragen zu DIN V 18599
Antworten auf viele weitere häufig gestellte Fachfragen können im FAQ-Bereich abgerufen werden: