Energieausweis – kurz und knapp
Allgemeine Ziele und Bedingungen
Der Energieausweis enthält Informationen für (potenzielle) Mietende und Kaufende über den energetischen Zustand eines Gebäudes und über energetische Modernisierungsmaßnahmen. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung mittels Immobilienanzeigen ist die Person, die verkauft, vermietet, verpachtet bzw. die Immobilienmaklerin oder der Immobilienmakler in der Pflicht, die wichtigsten Angaben mitzuveröffentlichen.
Dafür braucht es einen Energieausweis:
- Neubau
- Änderung der Außenbauteile (Flächenanteil > 10 Prozent)
- Verkauf
- Erbbaurecht gegründet oder übertragen
- Vermietung, Verpachtung
- Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr
Ausstellung von Energieausweisen:
- Einheitliche Voraussetzungen für Bestandsgebäude und Neubauten, Wohngebäude und Nichtwohngebäude
- Ausgebildete Fachleute (u.a. Handwerksmeisterinnen / -meister, staatlich geprüfte Technikerinnen / Techniker, Ingenieurinnen / Ingenieure, Architektinnen / Architekten)
- Zum Beispiel: mehr als 20.000 eingetragene Energieeffizienzexperteninnen und -experten für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Personen, die die Qualifikationsprüfung Energieberatung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgreich abgeschlossen haben
Allgemeine Eingabedaten:
- Angaben zum Gebäude
- Angaben zur Art der Nutzung erneuerbarer Energien
- Angaben zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
- Strengere Sorgfaltspflicht für Ausstellende bei der Datenermittlung
- Verpflichtende Vor-Ort-Begehung von Bestandsgebäuden; Alternative: geeignete Bildaufnahmen
Allgemeine Ergebnisse:
- Bei Wohngebäuden: Effizienzklasse
- Treibhausgasemissionen auf Basis des Endenergiebedarfs / Endenergieverbrauchs
- Vorschläge zu Modernisierungsmaßnahmen
- Inspektionspflichtige Klimaanlage mit Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion
Einstieg in die Sanierung:
- Beim Verkauf und bei umfangreichen Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern müssen obligatorische Energieberatungen durchgeführt werden
Der Energieausweis - Hintergründe, Daten und Empfehlungen
Dieses Factsheet bietet einen Überblick über die Ziele und Bedingungen des Energiebedarfs- und des Energieverbrauchsausweises.
Ausweispflicht in Deutschland
In Deutschland besteht die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten seit der Einführung der EnEV im Jahr 2002. Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wurde dann der Energieausweis für Bestandsgebäude schrittweise eingeführt. Seit der EnEV 2009 gilt auch für Nichtwohngebäude die Ausweispflicht. Das bewirkte, dass spätestens seit dem 01.07.2009 für alle Gebäude in Deutschland die Ausweispflicht gilt. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer bei Neuvermietung, Verpachtung und Verkauf seiner Wohnimmobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen muss.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es keine weiteren Änderungen zur Ausweispflicht. Im Fall von Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf müssen ab dem 01.11.2020 neue Energieausweise entsprechend des aktuellen GEG ausgestellt werden. Denkmäler sind weiterhin von der Verpflichtung ausgenommen. Die Abbildung zeigt, wann welcher Energieausweis nach aktueller Gesetzeslage zulässig ist.
Tipp
Bei Neuerstellung eines Ausweises ist in jedem Fall zu überprüfen, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erforderlich ist.
Neue Muster von Energieausweisen
Mit der Veröffentlichung der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 19.10.2023 im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 280, wurde die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei jeder ab dem 01.01.2024 neu eingebauten Heizung konkretisiert (mehr Informationen dazu auf der Themenseite zum GEG 2024).
Zukünftig werden die Erfüllungsoptionen zur Erzeugung erneuerbarer Wärme im Energieausweis abgebildet. Daher haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.12.2023 im Bundesanzeiger die Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen veröffentlicht.
GEG 2024 - Bekanntmachung Muster Energieausweise
Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 08.12.2023
Berechungsgrundsätze
Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Ausweiserstellung in der Praxis
Häufige Fragen zum Energieausweis
Im FAQ-Bereich des Gebäudeforums können Antworten auf über 40 häufig gestellte Fachfragen zum Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude abgerufen werden. Die folgende Auflistung enthält die fünf am häufigst gestellten Fragen.
Downloads
Bekanntmachungen
-
Bekanntmachungen
GEG 2024 - Bekanntmachung Muster Energieausweise
Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 08.12.2023
Stand: Dezember 2023 -
Bekanntmachungen
GEG 2020 - Bekanntmachung Muster Energieausweise
Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 08.10.2020
Stand: Oktober 2020 -
Bekanntmachungen
GEG 2020 - Bekanntmachung für Wohngebäude
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 29.03.2021
Stand: März 2021 -
Bekanntmachungen
GEG 2020 - Bekanntmachung für Nichtwohngebäude
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 15.04.2021
Stand: April 2021
Leitfäden
-
Leitfäden
Leitfaden Energieausweis – Teil 1: Energiebedarfsausweis – Datenaufnahme Wohngebäude
Der erste Teil des Leitfadens Energieausweis erläutert die Vorgehensweise bei der Datenaufnahme für den bedarfsorientierten Energieausweis von Wohngebäuden. Zudem werden Hinweise für die Datenaufnahme vor Ort gegeben.
Stand: Dezember 2022 -
Leitfäden
Leitfaden Energieausweis – Teil 2: Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude
Der zweite Teil des Leitfadens Energieausweis erläutert ausführlich, wie Modernisierungsempfehlungen im Rahmen von Energieausweisen erstellt werden können.
Stand: Dezember 2022 -
Leitfäden
Leitfaden Energieausweis – Teil 3: Energieverbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Der dritte Teil des Leitfadens Energieausweis bietet Ausstellenden eine Arbeitshilfe für die Ausstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Stand: Dezember 2022 -
Leitfäden
Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau
Der Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützt den Umgang mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Energiebedarfsausweise im Nichtwohngebäudebereich.
Stand: Januar 2022
Praxishilfen
-
Checklisten
Checkliste Verbrauchsausweis
Mit dieser Checkliste wird eine Arbeitshilfe zur Datenaufnahme für die Erstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen für Wohngebäude zur Verfügung gestellt.
Stand: April 2021 -
Checklisten
Checkliste Informationen für den Eigentümer
Mit dieser Checkliste wird Eigentümern eine Arbeitshilfe zur Bereitstellung von benötigten Unterlagen für die Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises für Wohngebäude zur Verfügung gestellt.
Stand: Juli 2019 -
Checklisten
Checkliste Bedarfsausweis Langfassung
Die Checkliste hilft, erforderliche Kenndaten, Informationen und Unterlagen eines Wohngebäudes für die Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises aufzunehmen.
Stand: April 2021 -
Checklisten
Checkliste Bedarfsausweis Kurzfassung
Die Checkliste hilft, erforderliche Kenndaten, Informationen und Unterlagen eines Wohngebäudes für die Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises aufzunehmen.
Stand: April 2021 -
Factsheets
Der Energieausweis - Hintergründe, Daten und Empfehlungen
Dieses Factsheet bietet einen Überblick über die Ziele und Bedingungen des Energiebedarfs- und des Energieverbrauchsausweises.
Stand: März 2025 -
Praxishilfen
Katalog regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand
Katalog regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten der Zentrums für Umweltbewusstes Bauen e.V.
Stand: Oktober 2009 -
Formulare & Aushänge
GEG 2020 - Formular Energieausweis Wohngebäude
Formular für einen Energieausweis für Wohngebäude gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Stand: April 2021 -
Formulare & Aushänge
GEG 2020 - Formular Energieausweis Nichtwohngebäude
Formular für einen Energieausweis für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Stand: April 2021