Grüner Deal und „Fit für 55"-Paket
Die Europäische Kommission hat nach der Europawahl 2019 ihre Pläne für einen Europäischen Grünen Deal vorgestellt. Übergeordnetes Ziel ist es, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Als Schritt in diese Richtung wurde das Ziel der Klimaneutralität 2021 im EU-Klimagesetz erstmalig gesetzlich verankert und das Zwischenziel 2030 für die Verringerung der Treibhausgasemissionen auf mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 angehoben. Damit dieses Emissionsminderungsziel erreicht werden kann, plant die EU mit ihrer Renovierungswelle die Treibhausgasemissionen von Gebäuden um 60 Prozent, ihren Energieverbrauch um 14 Prozent und den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung um 18 Prozent senken. Um das anzustoßen und entsprechende Umsetzungsaktivitäten in den Mitgliedsländern zu fordern, wurde der europäische energie- und klimapolitische Rahmen (Richtlinien und Verordnungen) überprüft und die Anforderungen an nationale Ziele und Instrumente verschärft. Da mit den Vorschlägen das 55 Prozent-Emissionsminderungsziel erreicht werden soll, wurden die neuen bzw. überarbeiteten Vorschläge als „Fit für 55“-Paket der EU-Kommission bezeichnet.
Zentrale legislative Vorhaben für die Dekarbonisierung von Gebäuden sind dabei
- Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED)
- Die Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED)
- Die Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD)
- Das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr (European Union Emissions Trading System, ETS)
- Die Ökodesign-Richtlinie
Damit sollen u.a. die Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebäuden und in der Wärme- und Kälteversorgung (RED) erhöht, die umfassende Planung sowie Vorbildrolle der öffentlichen Hand (EED) gestärkt sowie neue Vorgaben für Neubau und Sanierung eingeführt (EPBD) werden. Ergänzt werden diese Anforderungen durch aktualisierte Vorgaben auf der Produktebene (Ökodesign) und durch die Einführung eines eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (ETS II). Die Anforderungen der EU-Richtlinien müssen nach der Veröffentlichung auf europäischer Ebene durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Gebäuderichtlinie (EPBD)
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)
Ökodesign-Richtlinie
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