Erneuerbare Energien und Gebäude
Stand: Mai 2024Mehrere EU-Richtlinien treffen Regelungen, die sich auf die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien beziehen. Eine zentrale Richtlinie ist dabei die Richtlinie (EU) 2018/2001, bekannt als Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED). Sie enthält u.a. das übergeordnete EU-Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dieses wurde im Zuge der Novellierung im Rahmen des Fit-for-55-Pakets („RED III“) angehoben: In Europa soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent steigend, angestrebt wird ein Anteil von 45 Prozent. Vor der Novellierung lag das Ziel noch bei 32 Prozent. Die Mitgliedsstaaten legen nun nationale Ziele fest, um das EU-weite Ausbauziel zu erreichen.
Neben dem übergeordneten Ziel setzt sich die EU auch sektorale Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Wärme- und Kältesektor gilt für die Mitgliedsstaaten ein bindendes Ziel zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien um 0,8 Prozentpunkte jährlich (für 2021-2025) bzw. 1,1 Prozentpunkte jährlich (für 2026-2030). Zudem gilt mit der RED erstmals für den Gebäudesektor ein EU-weites, indikatives Ziel von 49 Prozent erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030. Die Mitgliedsstaaten sollen auf dieser Basis einen Richtwert als nationales Ziel festlegen.
Um den Ausbau der Erzeugungskapazitäten und die Nutzung erneuerbarer Energie zu fördern, vereinfacht die EU zudem den Netzzugang für kleinere Anlagen, legt Beschleunigungsgebiete für den Ausbau erneuerbarer Energien fest, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu schnelleren Genehmigungsverfahren und führt für bestimmte Gebäude eine Solarpflicht ein. Zudem soll Strom aus erneuerbaren Quellen besser in die Netze integriert werden. Die Regelungen aus den Richtlinien müssen nun von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden.
Wichtige Änderungen im Zuge des Fit-for-55-Pakets
Im Folgenden sind zentrale Änderungen der EU-Richtlinien aufgeführt. Die meisten Änderungen sind Teil der RED.