Label für Neugeräte
Stand: November 2021Für Neugeräte zur Erzeugung von Warmwasser und Raumwärme ist die Kennzeichnung mit einem Energieeffizienz-Label verpflichtend.
Typische EU-Energielabel
- Label für Fernsehgeräte
- Label für Heizgeräte (Gasheizung, Ölheizung, Pelletkessel, Wärmepumpe)
- Label für Einzelraumheizungen (Kaminofen, Pelletofen)
- Label für Kühlgeräte
- Label für Wäschetrockner, Label gasbetriebene Wäschetrockner, Label Wäschetrockner mit Kondensation
- Label für Waschmaschinen
EU-Label für Heizgeräte und Warmwasserbereiter
Zahlreiche neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter, die mit Strom, Öl oder Gas betrieben werden, müssen seit dem 26.09.2015 mit einem neuen Energieeffizienzlabel versehen werden. Hintergrund ist die europäische Richtlinie zur Energiekennzeichnung von Heizgeräten. Der Geltungsbereich der Verbrauchskennzeichnungspflicht erstreckt sich auf folgende Geräte:
- (Kombi-)Heizgeräte und Warmwasserbereiter (sog. Warmwasserpumpenheizungen) bis 70 kW Wärmeleistung
- Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen
- Kombinationen dieser Produkte mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage
Konkret ist dabei für folgende Neugeräte ein Heizungslabel vorgeschrieben:
- Heizwertkessel, Brennwertkessel, Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen mit bis zu 50 kW elektrischer Leistung, Wärmepumpen, Niedertemperaturwärmepumpen
- Warmwasserbereiter (auch elektr. Durchlauferhitzer), Warmwasserspeicher bis 500 Liter Inhalt, Solaranlagen, Kombigeräte
- Seit 1.4.2017: Heizgeräte und Warmwasserbereiter, die mit Holzpellet, Hackschnitzel, Scheitholz, Kohle betrieben werden
- Seit 1.1.2018: Einzelraumgeräte bis 50 kW, die mit Festbrennstoff, Öl, Gas betrieben werden (inkl. weniger Ausnahmen)
Dieses Label ähnelt im Aufbau den bereits von Hausgeräten bekannten Etiketten. Handelt es sich um einzelne Komponenten wie Heizkessel, Wärmespeicher oder Warmwasserbereiter, benötigen diese ein Produktlabel. Verbundanlagen, also Kombinationen aus beispielsweise Regelung, Warmwasserspeicher und solarthermischer Anlage, erhalten ein Paketlabel (auch genannt: Verbundlabel).
Die Effizienzklassen gehen von A+++ bis D. Vor 2019 erfolgte die Unterteilung von A++ bis G, E-G sind dann entfallen, mit Ausnahme bei Verbundanlagen, wo sie auch weiterhin noch genutzt werden.
Die folgende Übersicht zeigt eine grobe Einteilung der Technologien zu den Effizienzklassen. Sie dient als Orientierung. Gerätekombinationen werden nicht berücksichtigt und können zu anderen Effizienzklassen führen.
Beispiele von EU-Labeln für Neugeräte
Pflichten für die Ersteller der Label
Es lassen sich aus der Kennzeichnungspflicht für Neugeräte für Handwerk, Handel und die Hersteller verschiedene Pflichten ableiten.
Handwerk/Großhandel:
- Label muss auf sämtlichen Ausstellungsgeräten angebracht sein
- Produktdatenblatt/Verbund-Label dem Angebot beifügen
- das zusätzliche Datenblatt für die Berechnung der Verbundanlage ordnungsgemäß ausfüllen und dem Angebot beifügen
- Hinweis auf Effizienzklasse in Werbematerialien und Produktwerbung
Industrie:
- Hinweis auf Effizienzklasse in Werbematerialien und Produktwerbung
- Liefern der entsprechenden Label bzw. Produktdatenblätter/Datenblatt zur Berechnung der Verbundanlage
Für Einzelgeräte und Gerätekombinationen eines Herstellers erstellt der Produzent das Label selbst. Werden Komponenten verschiedener Hersteller ausgewählt, muss der Fachhandwerker oder Händler das Paketlabel erstellen. Um dies zu erleichtern, hat der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ ein Webtool eingerichtet. Auch die Firma Oventrop bietet eine kostenlose Software zur Berechnung von Verbundlabeln an, die Firma Vaillant stellt ein E-Learning-Modul samt Fachhandwerkssoftware bereit.
Detaillierte Infos und weitere Tools zum Thema stellen weitere Unternehmen und Verbände zum Download bereit:
Label für Festbrennstoffkessel
Für Festbrennstoffkessel und deren Verbundanlagen bis 70 kW gibt es die Klassen A+++ bis D, für Verbundanlagen gibt es auch noch die Klassen E bis G, die hier auch über den 26.09.2019 hinaus bestehen bleiben. Das Energielabel wurde am 01.04.2017 eingeführt und gilt neben Holz- auch für Kohleheizungen. Das Label wurde seit Einführung weiter angepasst. Im Januar 2018 wurde ein Label für Einzelraumheizgeräte, die mit Festbrennstoffen, Öl oder Gas befeuert werden eingeführt. Elektrisch betriebene Geräte sind von der Regelung ausgenommen.
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