EnEV-Historie
Stand: Februar 2023Die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 01.01.2002 in Kraft. Dabei wurden die Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammengeführt, so dass hierdurch bauliche und heizungstechnische Anforderungen gemeinsam betrachtet werden können. Seitdem wurde die EnEV mehrmals überarbeitet. Neben der Berücksichtigung der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik, welche in der Bilanz über zwei Hauptanforderungsgrößen (Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste bzw. U-Wert-Anforderungen) abgebildet werden, ist als Nebenanforderung der sommerliche Wärmeschutz enthalten. Am 01.11.2020 ist die EnEV im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgegangen und offiziell außer Kraft getreten. Ebenfalls in das GEG integriert wurde das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das daher auch außer Kraft treten konnte. Das EEWärmeG war die nationale Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie, der Renewable Energy Directive (RED). Da mit dem GEG die Energieeinsparung im Bereich der Gebäude in einem Gesetz verankert wurde, konnte auch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das nach der ersten Ölkrise 1973 im Jahr 1976 erlassen wurde, außer Kraft treten.
Die letzte Version der EnEV von 2014 steht hier noch mit den weiterführenden Dokumenten bereit, Details zu den bisherigen Verordnungen, Gesetzen und Amtlichen Bekanntmachungen können auf folgender Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) abgerufen werden:
Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
Die letzte Version der Energieeinsparverordnung ist am 01.05. 2014 in Kraft getreten und enthielt zusätzliche Anforderungsänderungen zum 01.01.2016. Die Übergangsvorschriften wurden in § 28 der EnEV geregelt. Die EnEV 2014 galt mit einigen Ausnahmen für Gebäude, die thermisch konditioniert sind. Sie beinhaltete dabei Vorgaben in Bezug auf Neubau, Nachrüstung und Sanierung von Gebäuden sowie weiterführende Regelungen und Vorschriften beispielsweise zum Energieausweis. In der EnEV wurden maximal zulässige Grenzwerte über ein Referenzgebäudeverfahren definiert. Dabei war das Referenzgebäude in der Geometrie, der Ausrichtung und der Nutzung identisch mit dem nachzuweisenden Gebäude, die energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik jedoch nach EnEV zur Grenzwertberechnung vorgegeben. Am 01.11.2020 ist die EnEV im GEG aufgegangen und außer Kraft getreten.
Die EnEV galt nach § 1 für Gebäude, die thermisch konditioniert sind und für deren Gebäudetechnik (Heizung, Warmwasser, Kühlung, Raumluft- und Beleuchtungstechnik). Technische Anlagen für Produktionsprozesse in den Gebäuden waren jedoch nicht eingeschlossen. Zudem nannte die Verordnung verschiedene Ausnahmen (§ 1, Nr. 3), die nicht in den Anwendungsbereich der EnEV fielen, wie Gewächshäuser, Stallanlagen, unterirdische Bauten, langanhaltend offen gehaltene Gebäude, Traglufthallen, Zelte oder Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind. Zerlegbare und provisorisch errichtete Gebäude, die für eine geplante Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren bestimmt sind, unterliegen ebenfalls nicht den Anforderungen der EnEV.
Wohngebäude waren grundsätzlich im Geltungsbereich der EnEV zu sehen, sofern die jährliche Nutzungsdauer mindestens vier Monate beträgt oder bei zeitlich begrenzter Nutzung der voraussichtliche Energieverbrauch mindestens 25 Prozent des Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung betrug. Nichtwohngebäude waren im Geltungsbereich der EnEV zu sehen, sofern die Innentemperatur mindestens 12 °C beträgt oder sie mindestens vier Monate beheizt oder zwei Monate gekühlt werden.
Downloads
Rechtstexte und Auslegungen
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Verordnungen
EnEV 2014 - Energieeinsparverordnung - Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vom 18.11.2013
Stand: November 2013 -
Verordnungen
EnEV 2014 - Energieeinsparverordnung - Zusammenfassung der dena
Dieser Text fasst die am 16.10.2013 von der Bundesregierung beschlossene Novelle zur EnEV 2014 zusammen. Die Zusammenfassung bietet einen schnellen Überblick über die damaligen Neuregelungen.
Stand: November 2013 -
Verordnungen
EnEV 2014 - Energieeinsparverordnung - Änderungsverordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 18.11.2013
Stand: November 2013 -
Verordnungen
EnEV 2014 - Auslegungen beim BBSR
Auslegungen zur EnEV 2014 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Stand: Mai 2019 -
Gesetze
EEWärmeG 2015 - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - Lesefassung
LEsefassung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 07.08.2008, zuletzt geändert am 20.10.2015
Stand: Oktober 2015 -
Gesetze
EEWärmeG 2015 - Anwendungshinweise zum Vollzug: An- und Umbauten
Zwischen BMU und BMVBS abgestimmter Anwendungshinweis zur Frage, ob die Nutzungspflicht des § 3 Abs. 1 EEWärmeG auch auf An- und Umbauten anzuwenden ist (Hinweis Nr. 2/2010).
Stand: Mai 2020 -
Gesetze
EnEG 2013 - Energieeinsparungsgesetz - Lesefassung
Lesefassung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) vom 01.09.2005, zuletzt geändert am 04.07.2013
Stand: Juli 2013
Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen
EnEV 2014 - Bekanntmachung für Wohngebäude
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte vom 07.04.2015
Stand: April 2015 -
Bekanntmachungen
EnEV 2014 - Bekanntmachung für Wohngebäude
Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung vom 07.04.2015
Stand: April 2015 -
Bekanntmachungen
EnEV 2014 - Bekanntmachung für Nichtwohngebäude
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und Vergleichswerte vom 07.04.2015
Stand: April 2015 -
Bekanntmachungen
EnEV 2014 - Bekanntmachung für Nichtwohngebäude
Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung vom 07.04.2015
Stand: April 2015 -
Bekanntmachungen
EnEV 2014 - Bekanntmachung zum Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude (EnEV easy)
Energieeinsparverordnung - Bekanntmachung zur Anwendung von § 3 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung (EnEV)
(Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude) vom 21.10.2016Stand: Oktober 2016