GEG 2024
Stand: März 2024
Am 19.10.2023 wurde die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) in Form des "Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung" im Bundesgesetzblatt veröffentlich.
Das GEG 2024 ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und bildet damit aktuell den wesentlichen ordnungsrechtlichen Rahmen in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Das GEG 2024 ist somit ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen können auch auf folgenden Websites abgerufen werden:
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Factsheets
Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten
Die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) regelt seit dem 01.01.2024 verbindlich den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Ein Factsheet des BMWK fasst die wichtigsten Fakten auf einen Blick zusammen.
Stand: Januar 2024
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Gesetze
GEG 2024 - Gebäudeenergiegesetz - Lesefassung
Konsolidierte Lesefassung der zweiten Novelle des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz) vom 16.10.2023
Stand: Oktober 2023
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GEG 2024: Neue Regelungen
Mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) sind zum 01.01.2024 eine Vielzahl an Neuregelungen in Kraft getreten.
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GEG 2024: Fortgeltende Regelungen
Das GEG 2024 regelt vieles neu, es existieren aber auch Regelungen aus dem ursprünglichen GEG 2020 bzw. aus der ersten Novellierung (GEG 2023), die unverändert fortgelten.
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GEG 2024: Nachweisverpflichtungen
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist geregelt, welche Nachweise bei Einbau, Betrieb und Austausch von Heizungsanlagen notwendig sind.
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GEG 2024: Fristen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt eine Vielzahl von Fristen, beispielsweise für die Umstellung der Wärmeversorgung auf 65 Prozent erneuerbare Energien oder für die Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen sowie den hydraulischen Abgleich.
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GEG 2024 – Vergleich des Ost-West-Gebäudebestandes
Das Gebäudeforum klimaneutral hat den Gebäudebestand in Ost- und Westdeutschland untersucht. Ost- und Westdeutschland unterscheiden sich dabei in einigen Punkten hinsichtlich der Gebäude- und Beheizungsstrukturen sowie der Sanierungszustände der Gebäude.
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Wärmepumpen
Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt Wärme, hebt dann das Temperaturniveau und liefert ein Vielfaches der eingesetzten Energie als Nutzwärme. Wird eine Wärmepumpe auf Basis erneuerbarer Energien betrieben, erfolgt die Wärmeerzeugung CO2-neutral.
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Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren in EZFH
Überblick zu Heizungssystemen, mittels derer die im GEG 2024 verankerte Vorgabe einer Wärmeversorgung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllt werden kann. Die Betrachtungen zielen auf Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) im Gebäudebestand.
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Erneuerbare Wärme im Quartier – Netzgebundene Versorgung
Gemäß GEG 2024 muss die Wärmeversorgung von Gebäuden schrittweise auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien umgestellt werden. Neben Erfüllungsoptionen im Einzelgebäude existieren verschiedene Möglichkeiten dies über den Quartiersansatz herzustellen.
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Photovoltaik am Gebäude
Eine Photovoltaikanlage ist eine elektrische Anlage zur klimafreundlichen Stromerzeugung aus Sonnenenergie. PV-Anlagen werden bei Gebäuden überwiegend auf Dächern installiert und bestehen im Regelfall aus mehreren Modulen.
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