Nachweisverpflichtungen gemäß GEG 2024
Stand: November 2023Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist geregelt, welche Nachweise bei Einbau, Betrieb und Austausch von Heizungsanlagen notwendig sind. Die folgende Seite enthält einen Überblick der wichtigsten Nachweisverpflichtungen, die mit Inkraftreten der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) seit Januar 2024 gelten.
Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz vom 08.08.2020 in Kombination mit dem am 19.10.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung".
§ 3 (1) 4a Nachweis blauer Wasserstoff
§ 60 a bis c Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen
§ 71 Anforderungen an Heizungsanlagen
§§ 71b-h Gleichberechtigte Erfüllungsoptionen für mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen
Bei vollständiger Deckung des Wärmebedarfs einzeln oder in Kombination ohne Einzelnachweis: