Energieberatung und Fördermöglichkeiten für WEGs
Stand: November 2024Die Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist nicht grundlegend anders als für andere Zielgruppen im Bereich Wohngebäude. Sie ist aber durch die heterogene Eigentümerschaft und die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum oft komplexer und zeitintensiver.
Für eine erste Orientierung können sich Wohneigentümergemeinschaften an die bundesweit vertretenen Verbraucherzentralen wenden, die online oder telefonisch eine kostenlose Basisberatung anbieten. Eine Beratung vor Ort, d.h. im Gebäude der WEG, kann gegen eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro vereinbart werden (Stand 2024, gefördert vom BMWK).
Außerdem bieten die Verbraucherzentralen kostenlose Informationsveranstaltungen zu Themen wie Energetische Sanierung, Heizungstausch und ähnlichem an: Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus können Wohneigentümergemeinschaften eine Energieberatung in Anspruch nehmen und sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Diese Leistung wird im Rahmen der Förderung “Energieberatung für Wohngebäude” (EBW) unterstützt.
Energieberaterinnen und Energieberater sind auf der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des (EEE-Liste) zu finden. Um Energieberatende mit Erfahrung in der Beratung von WEGs leichter erkennen zu können, wurde die EEE-Liste zuletzt um eine Filterfunktion „Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)” erweitert. Da es voraussichtlich jedoch noch Zeit benötigen wird, bis alle Energieberatenden diese neue Funktion aktiviert haben, ist es aktuell ratsam, auch noch bei Energieberatenden anzufragen, die diese Funktion nicht aktiviert haben. Auch ist zu beachten, dass es sich bei der Filterfunktion „Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)” um eine frei auswählbare Selbstangabe des Energieberatenden handelt, die nicht unanhängig geprüft wird.
zur Energie-Effizienz-Expertenliste
Weitere Informationen zur Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude können auf der Website des BAFA abgerufen werden.
Energieberatungsangebote für WEGs
Zugang zur Bundesförderung für WEGs
Hinweis: Die Antragsstellung für die Energieberatung für Wohngabäude (EBW) sowie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erfolgt seit Juli 2023 durch den Verwalter bzw. die Verwalterin einer WEG, alternativ durch einen bevollmächtigten Energieberater bzw. eine bevollmächtigte Energieberaterin aus der Energieeffizienz-Expertenliste .
Weiterführende Informationen
Eine Auswahl praktischer, kostenloser Informationen und Unterstützungsmaterialien für Wohneigentümergemeinschaften: