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Zielpfad zum Umsetzungskonzept für WEGs und Hausverwaltungen

Stand: November 2024
Foto, Menschen heben ihr Hand zur Abstimmung bei einer Veranstaltung

Im Regelfall wird Hausverwaltungen die Aufgabe zufallen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) dabei zu unterstützen, das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 71n geforderte Umsetzungskonzept für 65 Prozent erneuerbare Energien zu erarbeiten, zu beschließen und umzusetzen.

Beschlossen werden die einzelnen Schritte dabei in Eigentümerversammlungen. Unterschiedliche Interessen und finanzielle Möglichkeiten der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer machen es mitunter schwierig, zu einer gemeinschaftlichen Entscheidung zu kommen, die mit größeren Investitionen verbunden sind. So liegt die Sanierungsquote von Gebäuden im Besitz von WEG deutlich unter der durchschnittlichen Sanierungsquote von Wohngebäuden.  

Alle statisch relevanten Gebäudeteile wie das Treppenhaus oder eine zentrale Wärmeversorgung zählen zum Gemeinschaftseigentum, welches sich anteilsmäßig auf die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer aufteilt. Die einzelnen Wohnungen und dezentralen Heizungsanlagen zählen hingegen zum Sondereigentum. Für dieses sind die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst verantwortlich. Hausverwaltungen werden in der Regel nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums beauftragt.

Neutrale Beratung empfohlen

Um ein Umsetzungskonzept entwickeln und gemeinschaftliche Beschlüsse erzielen zu können, ist es ratsam, einen neutralen Fachplaner oder Beraterin hinzuzuziehen. Wichtige Parameter sind Informationen zum aktuellen Wärmebedarf des Gebäudes, zu Einsparungen durch Effizienzmaßnahmen, ein Überblick über mögliche technische Versorgungslösungen, Kostenschätzungen sowohl für Anschaffung als auch den Betrieb sowie Fördermöglichkeiten. So kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt werden, der ein wichtiger Teil einer Beschlussgrundlage in einer Eigentümerversammlung sein kann. 

Angemessene Kommunikationsformate und eine verständliche Aufbereitung all dieser Informationen können entscheidend dafür sein, ob ein großes Sanierungsvorhaben gelingt. Jede Maßnahme muss dabei beschlossen werden. Der Verwaltungsbeirat agiert als Bindeglied zwischen Hausverwaltung und Miteigentümerinnen und -eigentümern. Er unterstützt und kontrolliert die Hausverwaltung und kann die Hausverwaltung dabei unterstützen. Außerdem kann die Gründung eines Bauausschusses – einer Arbeitsgruppe, die von der WEG gewählt wird und deren Mitglieder idealerweise über fachliche Kompetenzen verfügen – helfen, die Anliegen und Ideen der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer aufzunehmen, zu bündeln und gegebenenfalls die Informationen zu den nächsten anstehenden Projektschritten so aufzuarbeiten, dass eine Beschlussfassung dazu vereinfacht wird. 

Folgende Grafik beschreibt die Abfolge notwendiger gemeinsamer Beschlüsse und Schritte, die Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Akteure und die Komplexität des gesamten Prozesses.

Foto, Blick auf ein hochwertig saniertes Einfamilenhaus mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.

iSFP - Der individuelle Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt einen möglichen Weg zum energieeffizienten Haus auf.

Zum iSFP
Notwendigen Schritte zur Beschlussfassung in Wohneigentümergesellschaften zu energetischen Sanierungsmaßnahmen

Weiterführende Informationen

Weitere Information zu WEGs und Hilfsmaterialien, wie Checklisten und Leitfäden zu energetischen Sanierungen finden sich auf folgenden Webseiten:

Hinweis: Der verlinkten Informationen des Wohnen im Eigentum e.V. beziehen sich auf einen Rechtsstand vor der WEG-Reform 2020. Viele Ratschläge zur Gebäudemodernisierung sind aber weiter aktuell, insbesondere alle Hinweise zum organisatorischen Vorgehen.

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