Neue Verordnungen für Energieeinsparung
Stand: Oktober 20242022 wurden von der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung aufgrund der reduzierten Gaslieferungen Energiesparmaßnahmen beschlossen. Die beiden Verordnungen sollten kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen.
Die Verordnung für kurzfristige Maßnahmen ist Ende Februar 2023, die Verordnung für mittelfristige Maßnahmen Ende September 2024 außer Kraft getreten.
Verordnung für kurzfristige Maßnahmen
In der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) werden Maßnahmen zur Einsparung im Gebäudebereich geregelt. Sie trat am 01.09.2022 in Kraft und galt bis zum 28.02.2023.
In der Vorordnung werden Vorgaben für Privathaushalte, öffentliche Gebäude für gewerbliche Unternehmen geregelt, bspw.:
- Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht mehr energieintensiv beheizt werden.
- Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und Eigentümer von Wohngebäuden
- Verbot des dauerhaften Offenhaltens von Ladentüren in Geschäftsräumen des Einzelhandels
- Einschränkung der Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbung
- Absenkung der Mindesttemperaturen für Arbeitsstätten
EnSikuMaV – Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, gültig 01.09.2022 bis 28.02.2023
Verordnung für mittelfristige Maßnahmen
Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) enthielt Anforderungen an und Vorgaben zur Energieeffizienz von Heizungsanlagen und zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Geregelt wurden in der Verordnung
- die Pflicht zur jährlichen Prüfung von gasbetriebenen Heizungsanlagen
- die Pflicht zum hydraulischen Abgleich in öffentlichen Gebäuden und in großen Mehrfamilienhäusern
- Unternehmen werden verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen, die im Rahmen von Energieaudits und Energie- oder Umweltmanagementsystemen identifiziert wurden, unverzüglich umzusetzen
Die Verordnung trat zum 01.10.2022 in Kraft und galt bis zum 30.09.2024.
EnSimiMaV – Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen, gültig 01.10.2022 bis 30.09.2024