Mindestwärmeschutz
Stand: November 2021Die Einhaltung der wärmeschutztechnischen Mindeststandards, wie in der DIN 4108-2 definiert, gewährleistet, dass an jeder Stelle der Innenoberfläche der Außenwand Schimmelpilzfreiheit und Tauwasserfreiheit sowohl an der Wandoberfläche als auch in den Ecken und Kanten vorliegt.
Voraussetzung ist eine ausreichende Beheizung und Lüftung des Raumes sowie eine übliche Nutzung. Für Bauteile, die Bereiche gegen die Außenluft, gegen niedrig beheizte Bereiche, Bereiche mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen oder gegen unbeheizte Bereiche abtrennen, sind Mindestwerte für den Wärmedurchlasswiderstand definiert.
Besonderes Augenmerk muss bei der Vermeidung von Schimmelbildung auf Wärmebrücken gelegt werden. Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2 gelten als ausreichend gedämmt, so dass kein gesonderter Nachweis erforderlich ist.
Grundsätzlich ist an der ungünstigsten Stelle unter den Randbedingungen nach DIN 4108-2 eine raumseitige Oberflächentemperatur von mindestens 12,6 °C einzuhalten. Der Nachweis kann bei abweichenden Konstruktionen nach DIN 4108-2 Kapitel 6.3 für Wohn- oder wohnähnliche Nutzung mit folgenden Randbedingungen geführt werden:
- Innenlufttemperatur 20 °C
- relativer Raumluftfeuchte 50 Prozent
- Außenlufttemperatur -5 °C
- Raumseitiger Wärmeübergangswiderstand 0,25 m²K/W
Dabei wird von einer für die Schimmelbildung kritischen Luftfeuchte von 80 Prozent auf der Bauteiloberfläche ausgegangen. Hierdurch ergibt sich nach DIN EN ISO 10211 ein einzuhaltender Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,70.
Die Formel zur Berechnung des Temperaturfaktors ist nebenstehend dargestellt.
Ergänzende Informationen zur Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden liefert auch der DIN-Fachbericht 4108-8.
Berechnung des Temperaturfaktors
fRsi=(θsi-θe)/(θi-θe)
Dabei ist
- θsi die raumseitige Oberflächentemperatur
- θi die Innenlufttemperatur
- θe die Außentemperatur