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Wärmepumpen: Förderung

Stand: März 2024

Für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau als auch im Bestand bestehen vom Bund und von den Ländern verschiedene Förderprogramme. Die Förderung und die Höhe des Zuschusses sind an unterschiedliche Anforderungen gebunden, die je nach Förderprogramm variieren.

Foto, eine Frau und ein Mann sitzen an einem Schreibtisch und betrachten Dokumente. Auf dem Schreibtisch befinden sich ein Taschenrechner sowie das Modell eine Gebäudes.

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) im Bestand

Der Einbau einer Wärmepumpe im Bestand wird innerhalb der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ als systemische Maßnahme (BEG WG, BEG NWG) oder energetische Einzelmaßnahme (BEG EM) gefördert. In der BEG EM wird der Antrag bei der KfW gestellt. Dabei sind einige Anforderungen zu beachten:

Aktuelle Anforderungen der BEG EM

  • Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro (brutto)
  • Höchstgrenzen Zuschussförderung BEG EM:
    • Wohngebäude:
      • 30.000 Euro für 1. Wohneinheit (WE)
      • Jeweils 15.000 Euro für 2. bis 6. WE
      • Jeweils 8.000 Euro ab der 7. WE
    • Nichtwohngebäude:
      • Gebäude mit Nettogrundfläche (NGF) bis 150 m2: 30.000 Euro
      • Größere Gebäude mit NGF bis 400 m2: 200 Euro/m2
      • NGF zwischen 400 und 1.000 m2: zusätzlich 120 Euro/m2
      • NGF größer als 1.000 m2: zusätzlich 80 Euro/m2
    • Emissionsminderungs-Zuschlag (Biomasse) wird pauschal gewährt unabhängig von Höchstgrenze
  • Höchstgrenzen Ergänzungskredit zur Zuschussförderung:
    • Rahmenbedingungen:
      • Kredite mit zusätzlichen Zinsvergünstigungen für privat Selbstnutzende mit Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro
    • Wohngebäude:
      • 120.000 Euro pro Wohneinheit
    • Nichtwohngebäude:
      • 500 Euro/m2 Nettogrundfläche, jedoch max. bis 5 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Qualitätssicherung: Die Wärmepumpenanlage ist so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird. Der Nachweis über die Jahresarbeitszahl erfolgt gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03.
  • Vorhandensein einer Schnittstelle, über die die Wärmepumpe automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden kann (z.B. anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“)
  • Wärmepumpen zur Beheizung über Wasser benötigen für die Förderung eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETA) zwischen 125 Prozent und 180 Prozent abhängig von der Wärmequelle und Vorlauftemperatur der Heizungsanlage:
    • 125 – 140 Prozent bei einer Vorlauftemperatur von 55 °C
    • 145 – 180 Prozent bei einer Vorlauftemperatur von 35 °C
  • Wärmepumpen zur Beheizung über Luft mit weniger als 12 Kilowatt Heizleistung benötigen mindestens eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) von 181 Prozent und Wärmepumpen mit mehr als 12 Kilowatt benötigen eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) von 150 Prozent
  • Die Geräuschemissionen für außenliegende Luftwärmepumpen müssen 5 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen. Der Geräuschemissionsgrenzwert für Wärmepumpen ist der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) vom 02.08.2013 zu entnehmen.
  • Technische Mindestanforderung:
    • Einbau einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige,     
    • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
    • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
    • Detaillierte Informationen können der Liste der technischen FAQ – BEG EM der KFW entnommen werden.

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Zukünftige Änderungen

In den nächsten Jahren kommen weitere Anforderungen hinzu:

  • Ab dem 01.01.2025 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, damit sie netzdienlich arbeiten und betrieben werden können (Standards sind „SG Ready“ oder „VHP Ready“). Dadurch können energiewirtschaflich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge sicher gestellt werden.
  • Ab dem 01.01.2026 müssen die Geräuschemissionen für außenliegende Luftwärmepumpen 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen, um förderfähig zu sein.
  • Ab dem 01.01.2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.

Förderfähige Kosten und Anlagen

Zu den förderfähigen Kosten gehören die Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme. Ebenfalls lassen sich die Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen wie die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Bohrungen für Erdwärmesonden oder Speicherinstallationen bezuschussen.

Förderfähige Wärmepumpen sind in einer Anlagenliste aufgeführt, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert wird. Wärmepumpen, die werkseitig über Schnittstellen zur netzdienlichen Aktivierung verfügen, sind in der Anlagenliste des BAFA entsprechend markiert. Des Weiteren sind die Werte für die Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) und Kältemittelart aufgeführt.

Als Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG EM ist eine Förderung im folgenden Umfang möglich:

Zudem sind weitere Boni möglich. Diese sind kombinierbar, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 70 Prozent. In Summe von Zuschuss uns Boni kann somit ein maximaler Fördersatz von 70 Prozent erreicht werden.

Wärmepumpen-Förderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Sanierung zum Effizienzhaus mit Wärmepumpe

Alternativ kann der Einbau einer Wärmepumpe auch im Rahmen einer systemischen Gebäudesanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (BEG WG/NWG) zum Effizienzhaus bzw. -gebäude über die KfW (Kreditförderung) erfolgen.

Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau

Seit dem 01.03.2023 besteht die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) als eigenständiges Programm innerhalb der BEG. Gefördert werden hier der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit zinsverbilligten Krediten. Kommunen können dafür Investitionszuschüsse erhalten. Der Neubau ist über das Bundesförderprogramm förderfähig, wenn er

  • den Standard Effizienzhaus 40 vorweist,
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und
  • die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus unterschreitet.

Die klimafreundlichen Wohngebäude werden mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Für das Bauvorhaben muss eine gelistete Energie-Effizienz-Expertin oder ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und zu bestätigen. Entsprechende Expertinnen und Experten können über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gefunden werden.

Eine erhöhte Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit ist für das zusätzliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) möglich. Hierfür muss eine unabhängige QNG-Zertifizierungsstelle eingebunden werden, welche zusätzlich die Beauftragung einer Nachhaltigkeitsberatung fordern kann.

Foto, Fassade eines neuen, mehrstöckigen Wohngebäudes mit Balkonen und daran montierten Solarmodulen.

Förderprogramme für Gebäude

Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden stehen, je nach geplanter Maßnahme, Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.

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Seit dem 01.06.2023 gibt es das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF). Gefördert werden hier der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude mit zinsverbilligten Krediten. Der Neubau ist für Familien mit Kindern und Alleinerziehende förderfähig, wenn

  • sie die geförderte Immobilie selbst bewohnen (zu mind. 50 Prozent Miteigentumsquote)
  • in ihrem Haushalt mind. ein Kind unter 18 Jahren lebt
  • das Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind beträgt

und das Wohngebäude

  • den Standard Effizienzhaus 40 vorweist,
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und
  • die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus unterschreitet.

Die klimafreundlichen Wohngebäude für Familien werden je nach Anzahl der Kinder mit bis zu 220.000 Euro pro Wohneinheit mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für das Bauvorhaben muss eine gelistete Energie-Effizienz-Expertin oder ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und zu bestätigen. Entsprechende Expertinnen und Experten können über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gefunden werden.

Eine erhöhte Förderung (abhängig von der Anzahl der Kinder) von bis zu 270.000 Euro pro Wohneinheit ist für das zusätzliche „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ möglich. Hierfür muss eine unabhängige QNG-Zertifizierungsstelle eingebunden werden, welche zusätzlich die Beauftragung einer Nachhaltigkeitsberatung fordern kann.

Der Einbau einer Wärmepumpe ist oft der geeignete Weg, um die Anforderungen an eine energieeffiziente Heizanlage zu erfüllen. Im Rahmen des Neubaus sind die Kosten einer Wärmepumpe daher vollständig förderbar.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten bietet die Themenseite Förderprogramme für Gebäude.

Förderprogramme der Bundesländer

Alternativ zur Förderung der BEG haben die Bundesländer Förderprogramme aufgestellt, mit denen sich der Einbau einer Wärmepumpe bezuschussen lässt. Die Förderprogramme auf Länderebene sind jedoch häufig zeitlich begrenzt und sich ändernden Bedingungen ausgesetzt. Hierfür lohnt es sich, die Beratung von lokalem Fachpersonal in Anspruch zu nehmen, um Anträge korrekt und zeitgerecht einzureichen.

In den nachfolgenden Bundesländern sind entsprechende Förderprogramme vorhanden (Stand: 03/2023):

Hinweise zur Beantragung

Der Förderantrag für eine Wärmepumpe muss vor der Beauftragung des Vorhabens eingehen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Hierzu zählt auch der Abschluss von Liefer- und Dienstleistungsverträgen. Um sicherzugehen, dass die Förderung tatsächlich genehmigt ist, sollte mit der Beauftragung sämtlicher Leistungen bis zum Eingang des Zuwendungsbescheides gewartet werden.

Für die Antragstellung wird

  • ein förderfähiges Heizungsangebot von einem Fachhandwerksbetrieb,
  • eine Checkliste für den Fördergeldservice und
  • das Beiblatt, das vom Fachhandwerksbetrieb ausgefüllt wird,

benötigt. Wird die Förderung für mehrere energetische Maßnahmen beantragt, muss eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Energie-Effizienz-Experte für den gesamten Auftrag hinzugezogen werden, auch wenn nur eine der Maßnahmen eine solche Einbindung vorsieht.

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