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Außentüren

Stand: Juli 2024
Foto, zwei nebeneinanderliegende Gebäudeeingänge, einer dunkel, der andere beleuchtet

Bei Außentüren handelt es sich laut DIN EN 14351-1 um „Türen, die das Innenklima vom Außenklima eines Gebäudes abschließen und im Wesentlichen dem Durchgang von Personen dienen“. Dazu zählen:

  • Haus- bzw. Eingangstür
  • Nebeneingangstür (zum Beispiel Kellertüren)
  • Sondertüren (zum Beispiel Notausgänge)

Verschiedene Türsysteme sind in verschiedenen Materialien verfügbar. Zu der häufigsten Variante zählen opake Türen aus Holz, Kunststoff (PVC) oder aus Metall (Aluminium oder Stahl) mit einem Flügel (Anschlagtür). Dabei handelt es sich um die in Wohngebäuden am weitesten verbreiteten Ausführungsvarianten. Anschlagtüren können auch mit zwei Flügelseiten eingebaut werden. Zweiflügelige Türelemente bestehen aus einem Geh- und einem Standflügel. Zu den weiteren Varianten zählen im Wesentlichen Schiebe-, Falt-, Pendel- und Drehtüren.

Außentüren können ebenfalls vollständig transparent oder teiltransparent bzw. transluzent aufgebaut sein. Aus Sicherheitsgründen findet dieses Variante im Wohnungsbau jedoch seltener Anwendung. In größeren Blendrahmen von modernen Eingangstüren sind immer häufiger auch Glasscheiben verbaut (Festverglasung und Oberlicht). Anderweitige Außentüren, wie Schiebe- und Drehtüren (Karusseltüren), sind hingegen beinahe ausschließlich transparent und finden häufiger Anwendung in Nichtwohngebäuden.

Außentüren müssen unter anderem nach der Produktnorm DIN EN 14351-1:2016-12 einigen Anforderungen für die CE-Kennzeichnung gerecht werden sowie äußeren Einwirkungen widerstehen. Einige Anforderungen werden als sogenannte mandatierte Eigenschaften klassifiziert und sind demnach zwingend anzugeben. Es kann jedoch regionale Unterschiede geben, was spezifische Details oder zusätzliche Anforderungen betrifft. Daher ist es ratsam, die örtlichen Bauvorschriften und Standards zu konsultieren. Zu den Anforderungen zählen (Quelle: Prüfzentrum für Bauelemente):

Normen und Richtlinien

Die gesetzlichen Anforderungen an Außentüren werden in der jeweiligen Landesbauordnung und den technischen Baubestimmungen geregelt. Darüber hinaus sind für handbetätigte Türen unverbindliche Empfehlungen und Hilfestellungen für die objektbezogene Ausschreibung der DIN 18055:2020-09 zu entnehmen. Die darin enthaltenen allgemeinen Qualitäts- und Leistungsanforderungen basieren auf der Produktnorm DIN EN 14351-1, welche für die CE-Kennzeichnung herangezogen wird.

Für automatisierte bzw. kraftbetätigte Außentüren, beispielsweise in Fluchtwegen, ist darüber hinaus die DIN EN 16361:2016-12 relevant. Des Weiteren gibt es verschiedene Funktionstüren wie Brandschutztüren, an die wiederum gesonderte Anforderungen gestellt werden. Gesetzlich geforderte UD-Werte von Außentüren sind in den Anlagen des Gebäudeenergiegesetztes enthalten.

GEG 2024

Am 01.01.2024 trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) in Kraft. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich, eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

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Wärmeschutz

Berechnet wird der UD-Wert nach der DIN EN ISO 10077-1. Türen bestehen teilweise aus unterschiedlichen Materialien und häufig aus mehreren Elementen mit unterschiedlichen Wärmedurchgangskoeffizienten. Die DIN EN ISO 10077 unterscheidet zwischen den folgenden Türen: Türblätter ohne Glas, vollverglasten Türen sowie Modellen mit Glasfüllung und opaken Füllungen.

Meistens sind Außentüren nur in geringer Zahl am Gebäude vorhanden und scheinen auf den ersten Blick energetisch unrelevant. Durch eine schlecht isolierte Tür kann jedoch mehr Energie verloren gehen als durch eine ungedämmte Wandfläche. Schlecht für die Energieeffizienz sind in Hinblick auf Wärmebrücken beispielsweise integrierte Briefkästen, einfache Verglasungen oder fehlende Dichtungen besonders im Schwellenbereich.

Konstruktive Lösungen für den optimalen Wärmeschutz der Außentür sind:

  • Dämmstoffe in der Tür und im Rahmen
  • Mehrfachkammersystem im Rahmen
  • thermische Entkopplung der Zarge und des Schwellenbereichs
  • Dichtlippen für die Luftdichtheit an den umlaufenden Türkanten (Anpressdruck), besonders wichtig an der Türschwelle (spezielle Konstruktionen erhältlich)
  • Wärmebrücke an der Anschlussfuge mit Laibungsdämmung von mindestens 3 cm überdecken
  • Falls vorhanden, Wärmeschutzverglasung mit mindestens 2 oder besser 3 Scheiben
  • Falls vorhanden, wärmebrückenreduzierter Randverbund.

Wärmebrücken

Wärmebrücken sind Stellen der thermischen Gebäudehülle, an denen Wärme schneller nach außen gelangt als durch die angrenzenden Bauteilbereiche. Bauschäden, Schimmel und ein erhöhter Energiebedarf können die Folge sein.

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