Häufige Fehler bei der Gebäudebilanzierung
Stand: Januar 2023In der Praxis kommt es immer wieder an ähnlichen Stellen zu Schwierigkeiten bei der korrekten Bilanzierung von Effizienzhäusern und damit zu wiederkehrenden Fehlern in den Nachweisen. Folgend werden daher wichtige Hinweise und Regeln benannt, um häufig auftretende Fehler zu vermeiden. Es wird ausführlich auf spezifische Herausforderungen und Fehlerquellen bei der Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 sowie von Wohngebäuden nach DIN 4108 eingegangen. Die Zusammenstellung basiert auf den Auswertungen einer großen Anzahl durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen bei KfW-geförderten Bauvorhaben und bezieht sich dabei auf die Hinweise zu den technischen Mindestanforderungen sowie die FAQ der KfW.
Einleitung
Bei vielen Bau- und Sanierungsvorhaben möchte der Hauseigentümer Fördermittel in Anspruch nehmen. Daraus ergeben sich für den Energieberater eine Reihe von Aspekten, die bei der Beantragung der Fördermittel und dem Nachweis zu beachten sind. Die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben diese Anforderungen und Festlegungen detailliert zusammengestellt und kommuniziert. Dennoch kommt es im Rahmen geförderter Bau- und Sanierungsmaßnahmen immer wieder zu fehlerhaften Nachweisen und Dokumentationen, die nicht zuletzt die Zuwendungen für den Hauseigentümer in Frage stellen können. Insbesondere die Nichtbeachtung der technischen FAQ führen dazu, dass die Mindestanforderungen an Einzelmaßnahmen oder der Nachweis des KfW-Effizienzhauses nicht sichergestellt werden.
Fehler können bereits bei der Datenaufnahme, in der Bilanzierung oder durch Veränderung der Maßnahmen entstehen. Wenn mehrere Abweichungen zusammenkommen, kann das beantragte Effizienzhaus-Niveau gefährdet sein oder nicht erreicht werden. Wichtig ist es deshalb, vor Abgabe der Bestätigung nach Durchführung zu prüfen, ob die umgesetzten Maßnahmen den geplanten und beantragten Maßnahmen entsprechen und mit der ursprünglichen Bilanzierung übereinstimmen. Wurden Maßnahmen oder Gebäudemaße verändert, sind diese in der Bilanzierung zu berichtigen.
Die nebenstehende Tabelle verdeutlicht, welche Auswirkungen kleinere Bilanzierungsfehler wie die Übermessung des Kellerabgangs oder die Berücksichtigung eines Kaminofens, der nicht hydraulisch eingebunden ist, auf den Primärenergiebedarf haben können und wie diese in Summe zu einer deutlichen Abweichung zu dem beantragten Effizienzhaus-Niveau führen können. So steigt das Verhältnis des Primärenergiebedarfs relativ zum Referenzgebäude in diesem Fall aufgrund von vier Bilanzierungsfehlern von zuvor 57,7 Prozent auf 72,9 Prozent an, womit die Anforderungen an ein Effizienzhaus 70 nicht länger eingehalten wären.
Zur Qualitätssicherung wurde durch die KfW u.a. ein dreistufiges Kontrollsystem entwickelt. Dazu werden in folgenden Stufen per Zufallsprinzip stichprobenartige Kontrollen durchgeführt:
- Berechnungsprüfung bei Antragstellung
- Nachweisprüfung nach Abschluss der Bauarbeiten
- Vor-Ort-Kontrolle nach Abschluss der Bauarbeiten
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Kontrollelementen mit Erläuterungen u.a. zu Zeitpunkt und Ablauf sowie weitere hilfreiche Unterlagen zum Downloaden finden Energieeffizienzexperten und -expertinnen auf der Website der KfW.
Die Stichprobenkontrollen werden durch die dena mit der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen und vertieften Überprüfungen hinsichtlich der antragsgemäßen Umsetzung fachlich unterstützt. Im Folgenden werden die dabei am häufigsten vorgefunden Fehler anhand der geltenden Verordnungen, Normen und KfW-Anforderungen genauer erläutert.