• Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache

Bilanzierung von Nichtwohngebäuden

Stand: Januar 2023
Foto, Blick in den Himmel entlang moderner Glas- und Bürofassaden.

Die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden (NWG) erfolgt nach der DIN V 18599. Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Jahres-Primärenergiebedarf verpflichtend nach DIN V 18599: 2018-09 zu ermitteln. In den Technischen Mindestanforderungen der KfW werden die Förderbedingungen an Effizienzgebäude übersichtlich dargestellt. Weitere Informationen zu den Förderprodukten der KfW sowie das Infoblatt zur Antragstellung können auf der Website der KfW abgerufen werden. Im Infoblatt zur Antragstellung finden sich Hinweise zum Verfahren, zur Bilanzierung und zum Förderprogramm.

Das könnte auch interessant sein

Foto, zwei Handwerker arbeiten an der Fassade eines Neubaus aus Holz.

Gebäudehülle

Die Gebäudehülle trennt das Innenvolumen von der äußeren Umgebung oder anderen Bauteilen. Sie umfasst sämtliche Außenbauteile eines Gebäudes.

Mehr erfahren
Foto, Giebelseite des Obergeschosses eines holzvertäfelten Einfamilienhauses vor blauem Himmel.

Bauphysik

Bauphysikalische Lösungen sind die Grundlage für energieeffizientes sowie klimaneutrales Bauen und Sanieren.

Mehr erfahren
Foto, ein Techniker steht mit einem Tablet-Computer in einem Heizungsraum und liest eine Druckuhr ab.

Hydraulischer Abgleich

Durch einen hydraulischen Abgleich werden die Volumenströme im Heizungssystem optimal abgestimmt. Dies ermöglicht die bedarfs- und zeitgerechte Versorgung alle Heizflächen mit dem Wärmeträger und damit einen effizienten Betrieb des Wärmeerzeugers.

Mehr erfahren

Zurück zu Häufige Bilanzierungsfehler