KfW sowie BAFA haben vielfältige Förderprogramme im Angebot. Damit sollen die unterschiedlichen Zielgruppen, die Interesse an energetischen Bau- und Sanierungsvorhaben haben, erreicht werden.
Aus diesem Grund stehen die Experten und Expertinnen immer wieder vor der Entscheidung, welches Förderprogramm für welche Gebäudeklasse geeignet ist.
In den einschlägigen Förderprogrammen wird grundsätzlich zwischen Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) unterschieden. Für die Mehrzahl der Objekte ist die Zuordnung problemlos möglich. Schwieriger und damit häufige Fehlerquelle sind Gebäude, die eine Mischnutzung aufweisen. Erschwerend ist, dass bei der praktischen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen kaum ein Unterschied für die einzelnen Bereiche gemacht werden kann und auch die Sanierungs- und Modernisierungsvorschläge das gesamte Gebäude betreffen.
Grundsätzlich sind bei der Konzeption und den Nachweisen von Gebäuden mit Mischnutzung folgende Vorüberlegungen entscheidend und sollten sorgfältig betrachtet werden:
Muss das Gebäude in WG und NWG unterteilt werden oder greift hier die von der KfW und dem BAFA definierte Bagatellgrenze? Diese beschreibt, wann Zonen oder Gebäudeteile, die nicht dem Wohnen dienen, noch dem Wohngebäudeteil zugeordnet werden dürfen. Diese Entscheidung und Festlegung hat Einfluss auf die Konzeption, den Nachweis und die Höhe der Fördermittel. Das Verfahren zur Abgrenzung gemischt genutzter Gebäude ist in den technischen FAQ sowohl für Einzelmaßnahmen (TFAQ 1.01) als auch für systemische Sanierungsmaßnahmen (TFAQ 1.02) ausführlich erläutert.
Ist eine Zuordnung der Nichtwohnbereiche zum Teil des Wohngebäudes bzw. der Wohnbereiche zum Teil des Nichtwohngebäudes nicht zulässig, werden die Gebäudeteile getrennt nachgewiesen.
Bitte beachten:
- Das Verfahren zur Abgrenzung gemischt genutzter Gebäude ist in den technischen FAQ beschrieben und vor der Nachweisführung zu beachten.
- Für die Antragstellung und die Nachweise finden ausschließlich die Festlegungen der KfW bzw. des BAFA Anwendung. Die Festlegungen der Bagatellgrenzen GEG zur Bewertung gemischt genutzter Gebäude findet keine Anwendung.
- Der Nachweis und die Bestätigung der förderfähigen Kosten werden unabhängig von der Gesamtbilanzierung nur für die Wohnbereiche ermittelt und die Zuwendungen werden nur für diesen Teil gewährt.