Wirtschaftlichkeit
Stand: November 2021Wie wirtschaftlich eine Investition in energetische Sanierungsmaßnahmen ist, ist mitentscheidend für eine Umsetzung. Eine Aussage darüber, kann eine Wirtschaftlichkeitsberechnung liefern.
Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Kosten für Instandhaltung und energieeffizienzbedingte Mehrkosten mit den eingesparten Energiekosten nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahme verglichen. Da die Wirtschaftlichkeit energetischer Maßnahmen mitunter maßgeblich ist für die Realisierung energieeffizienter Sanierungsprojekte, ist Ziel einer jeden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung zu finden. Diese soll zugleich den energetischen Anforderungen und Wünschen des Bauherren gerecht werden. Eine solche Berechnung erleichtert den Bauherren die Entscheidung über eine künftige Investition.
Kostenarten bei einer energetischen Sanierung
Generell gilt, dass sich eine energetische Sanierung besonders dann lohnt, wenn ohnehin eine umfangreiche Instandsetzung des Hauses ansteht, denn in diesem Fall ist der Anteil der sogenannten energiebedingten Mehrkosten am geringsten.
Allgemein lassen sich die Kosten eines energetischen Sanierungsvorhabens in folgende Kategorien aufteilen:
Bei einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnung haben der Kalkulationszins und die gewählte Energiepreissteigerung einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer berechneten Variante. Empfehlenswert ist deshalb, immer auch eine Variante mit hohem Kalkulationszins und niedriger Energiekostensteigerung zu berechnen, da dadurch auch der wirtschaftlich ungünstigste Fall berücksichtigt wird.
Downloads
-
Studien & Berichte
Ermittlung von Mehrkosten zur Einführung eines „KfW-Effizienzhaus-Standards 55“ für alle Neubauten von Wohngebäude
Kurzstudie des Öko-Zentrum NRW im Auftrag der Stadt Tecklenburg
Stand: September 2020 -
Leitfäden
Leitfaden Wirtschaftlichkeit
Der Leitfaden Wirtschaftlichkeit hilft bei Überlegungen zum Vorgehen und bei der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Stand: Dezember 2019