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MEPS: Stufenplan zur nationalen Umsetzung

Stand: März 2024
Grafik, Darstellung eines Bürogebäudes, einer Schule sowie eines Krankenhauses, dazu der Text "- 2 Mio. T THG-Emissionen".

Mit der neuen EU-Gebäuderichtlinie sollen Nichtwohngebäude zukünftig auf einen Mindest-Energiestandard (MEPS) umgerüstet werden. Eine Studie zeigt, wie die Umsetzung in den EU-Mitgliedsländern gelingen kann.

Anfang Dezember 2023 wurden die Trilog-Verhandlungen zur neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) abgeschlossen. EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich darauf verständigt, die Sanierungsvorgaben zu erhöhen und erstmals Mindest-Energiestandards – auf Englisch „Minimum Energy Performance Standards“ (MEPS) – für Nichtwohngebäude einzuführen. Die Regelung soll zunächst für die Gebäude mit dem größten Sanierungsbedarf greifen: Bis 2030 müssen demnach die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude umgerüstet werden, bis 2033 soll dieser Wert bei 26 Prozent liegen. Der Hintergrund: Die Gebäude mit der schlechtesten Effizienz verantworten den größten Teil der THG-Emissionen und versprechen dadurch schnelle Einsparungen. In Deutschland allein könnten so bis 2030 rund zwei Millionen Tonnen THG-Emissionen reduziert werden – so eine neue Studie von Öko-Institut und Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag der European Climate Foundation.

Stufenplan: Erfahrungen aus dem Ländervergleich

MEPS für Nichtwohngebäude werden in vielen Ländern schon heute umgesetzt. Die Studie von Öko-Institut und IWU vergleicht bereits existierende Ansätze in 15 verschiedenen Ländern und leitet daraus Erkenntnisse für die Umsetzung der EU-Anforderungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten ab. In einem Stufenplan werden dabei konkrete Handlungsempfehlungen zur nationalen Umsetzung gegeben. Denn: Die Höhe der Einsparungen hängt stark von der nationalen Ausgestaltung der Vorgabe ab. Besonders wichtig sind laut Studie neben passenden Grenzwerten auch eine effiziente Datenerfassung und leicht verständliche Anforderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer. Diese Schritte werden empfohlen:

  1. Daten erfassen: Eine gute Datengrundlage ist der Schlüssel, um Grenzwerte festlegen zu können. Die Anzahl der Gebäude, Fläche und Energiebedarf sollten für verschiedene Gebäudetypen bekannt sein. In den meisten EU-Ländern liegen bislang jedoch kaum Daten für Nichtwohngebäude vor. Eine aufwändige Datenerfassung kann hier durch eine repräsentative Stichprobenerhebung ersetzt werden. Parallel dazu sollte eine zentrale Datenbank zum Monitoring der Ergebnisse aufgebaut werden.
  2. Indikatoren auswählen: MEPS sollten mit einheitlichen Indikatoren gemessen werden. Wie diese definiert sind, hat Einfluss auf die konkrete Umsetzung: Indikatoren wie Primärenergie oder THG-Emissionen fördern die Umstellung auf andere Heizungssysteme, während End- und Nutzenergiebedarf eher Effizienzmaßnahmen wie etwa Maßnahmen an der Gebäudehülle begünstigen.
  3. Grenzwerte definieren: Der Energieverbrauch bei Nichtwohngebäuden unterscheidet sich stark nach Art der Nutzung. Würde die Anforderung der schlechtesten 16 Prozent wörtlich umgesetzt werden, müssten voraussichtlich alle Krankenhäuser, die in der Regel einen hohen Energieverbrauch haben, saniert werden. Alternativ könnten Grenzwerte etwa pro Gebäudekategorie oder im Vergleich zu einem Referenzgebäude festgelegt werden.
  4. Nachweispflicht festlegen: Nachweise über die Einhaltung der Kriterien könnten auf verschiedene Weise durch Eigentümerinnen und Eigentümer erbracht werden. Denkbar wäre, die von der EU vorgeschriebenen „Energy Performance Certificates“ – die in Deutschland als Energieausweise umgesetzt sind – zu nutzen. Alternativ könnten konkrete Maßnahmenkataloge oder Fragebögen zur Gebäude-Energieeffizienz umgesetzt werden.
  5. Anforderungen überprüfen: Die Einhaltung der Standards sollte regelmäßig überprüft werden. Bei Verstößen sind verschiedene Sanktionen möglich, wie etwa der Ausschluss von der Kreditvergabe durch Banken, Strafzahlungen oder ein Nutzungs- und Vermietungsverbot.

Weiterführende Informationen und Download der Studie

Weitere Informationen zur Studie “Minimum Energy Performance Standards for Non-Residential Buildings – EU requirements and national implementation” von Öko-Institut e.V. und Institut Wohnen und Umwelt (IWU) sowie der Download können auf der Website des IWU abgerufen werden:

IWU: EU-Richtlinie für mehr Effizienz bei Nichtwohngebäuden

 

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