Arbeitsplan Energieeffizienz: Das hat das BMWK vor
Stand: Juni 2022Wer Energie spart, schont den Geldbeutel, schützt das Klima und stärkt die Energiesicherheit. Eine wichtige Rolle spielen dabei Gebäude. Wir zeigen, was die Politik plant.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Mai den Arbeitsplan Energieeffizienz vorgestellt. Damit bietet es einen Überblick und einen Zeitplan für Politikinstrumente, die zu mehr Energieeinsparungen führen sollen. Erklärtes Ziel ist es, kurzfristig wirksame Maßnahmen mit strukturellen Weichenstellungen zu verbinden. Dies soll einerseits mit den richtigen regulatorischen Rahmenbedingungen, andererseits mit wirksamen wirtschaftlichen Anreizen erreicht werden.
Für Gebäude sind folgende Ankündigungen besonders relevant:
- Gesetzlicher Mindesteffizienzstandard im Neubau: Ab 2023 müssen neue Gebäude mindestens der Effizienzklasse EH 55 entsprechen. Diese Anforderungen werden ab 2025 auf den Standard EH 40 erhöht. Eine Formulierungshilfe für eine entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat das Bundeskabinett im 11. Mai 2022 verabschiedet.
- Verpflichtender Erneuerbaren-Anteil für neue Heizungen: Ab 2024 müssen neu eingebaute oder ausgetauschte Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Einen konkreten Entwurf für eine GEG-Novelle hat das BMWK für das zweite Halbjahr 2022 angekündigt.
- Solardächer als Standard: Solar-Dachanlagen sollen nicht nur durch eine höhere EEG-Einspeisevergütung attraktiv gemacht werden, sondern auch gesetzlich im GEG verankert werden. Ein entsprechender Entwurf ist ebenfalls im zweiten Halbjahr 2022 zu erwarten.
- Aufbauprogramm Wärmepumpe: Der Austausch von Öl- und Gasheizungen soll stärker gefördert werden. Das BMWK will Anreize setzen, damit Planungsbüros und Handwerksbetriebe sich zu Wärmepumpen weiterbilden. Ziel ist es, die Zahl der neu eingebauten Wärmepumpen bis 2024 auf jährlich über 500.000 zu steigern.
- Stufenmodell für CO2-Preis: Um die energetische Sanierung voranzutreiben, soll der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto mehr zahlen die Vermieterinnen und Vermieter. Ein Gesetzentwurf dazu wurde vom Bundeskabinett im Mai beschlossen.
- Flächendeckende kommunale Wärmeplanung: Kommunen sollen ihren eigenen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickeln. Eckpunkte für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung will das BMWK noch bis zum Sommer 2022 vorlegen.
- Energiesparkampagne: Unternehmen, Kommunen, Gewerbetreibende sowie Verbraucherinnen und Verbraucher werden seit dem 10. Juni 2022 mit praxisnahen Tipps und Beratung ermutigt werden, ihren Energieverbrauch zu senken. Die Kampagnenwebsite ist unter www.energiewechsel.de erreichbar.