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Beleuchtung von Arbeitsstätten: Gute Planung zahlt sich aus

Stand: September 2022
Grafik, eine Glühbühne sowie Text "80% Energieeinsparung durch professionelle Lichtplanung".

Die massiv steigenden Strompreise veranlassen Unternehmen und Kommunen mehr denn je, ihre Energiekosten zu senken. Ein Ansatzpunkt: effiziente Lichttechnik.

Die Energieversorger erhöhen ihre Stromtarife drastisch – ein großes Problem für viele Unternehmen und Kommunen. Denn schon zuletzt lagen die Beleuchtungskosten allein in den rund zwei Millionen Nichtwohngebäuden in Deutschland bei etwa 12 Milliarden Euro pro Jahr. Moderne Lichttechnik kann hier Abhilfe schaffen und den Energiebedarf um bis zu 80 Prozent senken.

Die wesentlichen Merkmale einer effizienten Beleuchtung:

  • Effiziente LED-Leuchten: LEDs zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad und eine lange Lebensdauer aus. So sparen LEDs Strom und reduzieren die Wartungskosten. Zudem können sie exakt gesteuert und stufenlos gedimmt werden. 
  • Intelligente Lichtsteuerung: Lichtsteuerung mit Sensorik wie Präsenzmeldern dimmt die Leuchten automatisch oder schaltet sie ab, wenn kein Licht gebraucht wird – das Einsparpotenzial für Innenräume, die nicht ständig genutzt werden, ist erheblich.
  • Professionelle Lichtplanung: Der Einsatz von Planungssoftware garantiert, dass Beleuchtung bedarfsgerecht eingesetzt wird, und berücksichtigt technische Vorgaben ebenso wie die Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer. So berücksichtigt eine Lichtplanung nach dem HCL-Konzept (Human Centric Lighting) auch biologische Aspekte des menschlichen Körpers.

Förderung möglich

Der Staat fördert den Einsatz energieeffizienter Beleuchtungssysteme gezielt. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind jährlich auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt, insgesamt auf maximal 5 Millionen Euro. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Mehr Informationen auf der Website der BAFA.

Kommunen haben im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Möglichkeit, 25 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss zu erhalten. Mehr Informationen auf der Website der Nationalen Klimaschutzinitiative.

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