Gebäudetyp E: Einfachheit wagen
Stand: November 2022Richtlinien, Vorgaben und Normen bestimmen in Deutschland das Planen und Bauen – das kann nachhaltige Innovationen verhindern. Die Bundesarchitektenkammer möchte dieser Entwicklung entgegenwirken.
Ein erfolgreiches Bauvorhaben muss in Deutschland viele Hürden nehmen: Neben hohen Bau- und Bodenpreisen, Materialmangel und Knappheit bei den Fachkräften sind vor allem bürokratische Vorgaben ein Problem: Die Zahl der Normen und Richtlinien steigt kontinuierlich. Gleichzeitig werden die Ziele der Bundesregierung zum Bau neuer Wohnungen ambitionierter: Jährlich sollen 400.000 klimagerechte Wohnungen geschaffen werden.
Architekten wollen Prozesse vereinfachen
Als Antwort auf die immer komplexeren Bauanforderungen schlägt die Architektenkammer den Gebäudetypen E vor. Das „E“ steht dabei für einfaches Bauen. Denn: Die Überfrachtung mit Richtlinien geht oft auf Kosten von Nachhaltigkeit. Prozesse und Baumaterial sollen aufs Wesentliche reduziert werden. Das schont Ressourcen und steht damit für nachhaltigeres Planen und Bauen.
Der Gebäudetyp E rückt das Experiment in den Vordergrund: Innovatives Denken soll an Stelle des starren bürokratischen Korsetts rücken. Reduktion ist auch hier das Schlüsselwort: Nicht alle Bauvorhaben müssen mit komplexen technischen Lösungen umgesetzt werden. Wenn Material und Bauteile einfach gehalten werden, senkt das meist auch die Kosten. Klimagerechtes und bezahlbares Bauen wird dadurch möglich.
Abweichung von Baubestimmung ermöglichen
Klar ist: Den baurechtlichen Schutzzielen, wie Brandschutz oder Standsicherheit, muss weiterhin entsprochen werden. Allerdings soll die Einhaltung der technischen Baubestimmungen flexibler gehandhabt werden können – wenn Bauherr und -frau sowie Architektinnen und Architekten dies ausdrücklich vereinbaren. Beide Seiten legen gemeinsam Ziele und Qualitäten des Vorhabens fest. Der Gebäudetyp E soll – vergleichbar mit dem Sonderbau – neben bestehenden Gebäudeklassen der Bauordnung zugeordnet werden. Der Gebäudetyp wird als Gebäude kenntlich gemacht, welches von gängigen Standards abweichen kann. „E“ wird vorerst ausschließlich für sachkundige Bauherren und -frauen, wie beispielsweise kommunale Wohnbaugesellschaften, zugelassen und nicht für Verbraucherinnen und Verbraucher – als Garant für den Verbraucherschutz.
Weiterführende Informationen
Erklärung der Bundesarchitektenkammer vom 15. September 2022